Lockdown Corona: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckherapie auch nach dem 16.12.2020 weiterhin möglich!

Montag, 14. Dezember 2020

Am 13.12.2020 wurde der erneute Lockdown beschlossen. Die Maßnahmen gelten ab 16.12.2020, länderspezifische Ergänzungen ggf. bereits früher.

 

Anders als zum Jahresbeginn, ist die Heilmittelbranche diesmal im Text eindeutig von der Schließung ausgenommen.

 

Unter Nr. 6 im Beschluss steht:

6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien* sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

 

Verordnete Leistungen sind medizinisch notwendig und sollen ausgeführt werden.

 

Quelle: www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf