Lese- Rechtschreibstörungen

Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jede Schwierigkeit beim Lesen- und Schreibenlernen ist schon als LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) zu werten. Eine differenzierte Diagnostik nach wissenschaftlichen Standards ist die Grundlage der Therapie. Diese setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Vorläuferfertigkeiten
    • phonologische Bewußtheit
    • Lautanalyse und Synthese
    • Buchstabenkenntnisse
  • Therapie der frühen Symptomatik
    • Laut-Buchstabenzuordnung
    • Training mit lautgetreuen Worten und Pseudowörter
    • Verbesserung der Lesegenauigkeit und des lautgetreuen Rechtschreibens
  • Therapie der späten Symptomatik
    • Einübenvon Rechtschreibregeln
    • Lernen von Ausnahmewötern
    • Verbesserung der Lesegeschwindigkeit und orthographischen Schreibens
  • Therapiebegleitend
    • Stärkung der kindlichen Ressourcen, Motivation und Selbstbewußtsein
    • Besserung komorbider Störungen (Lernblockaden, Verweigerung, Depression)
    • Techniken zur Fehlerkontrolle
    • Vermittlung eines kindgerechten Störungsbildes
    • Einüben von Bewältigungsstrategien
    • Abbau von Leistungsangst
    • Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit mit der Schule und ggf. anderen Fachkräften

(Zusammenstellung in Anlehnung an Heine, Engl, Fussenegger, Jacobs "Neuropsychologie von Entwicklungsstörungen schulischer Fähigkeiten 2012)

 

Die Kosten  für eine außerschulische Therapie werden in der Regel nicht von den Krankenkassen getragen.  Im Einzelfall (bei diagnostizierter LRS und drohender seelischen Behinderung) kann die Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe nach § 35a  beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.